Hinweis:
Bitte richten Sie Anfragen im Zusammenhang mit Sozialleistungen direkt an die für Sie zuständige Behörde.
Die Senatsverwaltung für Soziales entscheidet nicht über Anträge und führt keine Einzelfallberatung durch.
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Die Träger der Eingliederungs- und Sozialhilfe sind für alle Vertragsangelegenheiten der teilstationären und stationären Einrichtungen (in der Eingliederungshilfe: besondere Wohnformen) und ambulanten Dienste im Bereich Eingliederungshilfe und Soziales zuständig. Neben dem Abschluss von Rahmenvereinbarungen mit den Trägerverbänden werden auch einrichtungsindividuelle Leistungs- und Vergütungsvereinbarungen nach §§ 123 ff SGB IX, §§ 76 ff SGB XII geschlossen.
Im Bereich des SGB IX und SGB XII werden Verträge für folgende Leistungsangebote abgeschlossen:Senatsverwaltung für Arbeit, Soziales, Gleichstellung, Integration, Vielfalt und Antidiskriminierung